Infos für die Schweiz

Unser Netzwerk

Partneranwält:innen und -Unternehmen

Wir kooperieren mit folgenden Partneranwält:innen und Partnerunternehmen in der Schweiz:

Weblaw

Partnerunternehmen

Unsere Partner für die Schweiz und Deutschland stellen Ihnen nicht nur Literatur und LegalTech Tools zur Verfügung, sondern auch NetzBeweis.
stefan-kunz
Stefan Kunz

Rechtsanwalt in Zürich & BERN, lic.iur.

spezialisiert auf
rahel_müller
Rahel Müller

Rechtsanwältin in Bern, Rechtsanwältin, Dr. iur.

spezialisiert auf
marcfischer
Marc Fischer

Rechtsanwalt in Zug, lic.iur. & Mediator FHA

spezialisiert auf

Im JusletterIT – NetzBeweis als Beweismittel im schweizerischen Prozessrecht von Rechtsanwalt Mag. Daniel Kettiger können Sie im Detail nachlesen, wie NetzBeweis vor Schweizer Gerichten funktioniert.

Infostellen in der Schweiz

Mit NetzBeweis können Beweise gegen Hass im Netz rasch und effizient gesichert werden. Doch was fängt man dann damit an? Nicht alles, was im Web als problematisch angesehen werden kann, ist auch rechtlich relevant. Um das abklären zu lassen, ist es daher notwendig, sich mit Anlaufstellen in Verbindung zu setzen, wo dies abgeklärt werden kann. Vermutet man, dass der gesicherte Beweis strafrechtlich relevant sein könnte, ist natürlich die Kontaktaufnahme mit der nächsten Polizeistelle sinnvoll. Doch auch darüber hinaus finden sich viele Anlaufstellen, welche Opfern kostenlos Hilfe (nicht nur bei Hass im Netz) bieten: